TaucherXpert

Alles zum Thema 'rücktritt'

Der Urlaub wird gemeinhin als eines der schönsten Zeiten des Jahres bezeichnet. Dazu gehören auch die Vorbereitungen und die Vorfreude auf die künftige Reise. Damit diese Zeit unbeschwert genossen werden kann, ist ein Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung angebracht. Meistens werden Urlaubsreisen nicht kurzfristig, sondern eher langfristig geplant, gebucht und bezahlt. So vergeht immer einige Zeit von der Planung bis zum Reiseantritt. Die unbekannten Faktoren, die dann doch zu einem Abbruch oder einem Nichtantritt einer Reise führen können, sind mit einer Reiserücktrittsversicherung…

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Eine Verbindung der beiden oben genannten Versicherungen schützt sowohl vor den aufkommenden Kosten bei einem Reiseabbruch als auch vor denen eines Reiserücktritts. Als Gründe für einen Reiseabbruch gilt ein schwerwiegender Unfall, eine Erkrankung, der Todesfall, der Verlust der Arbeitsstelle oder die Aufnahme eines Berufs, falls man zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses erwerbslos war. Auch aufkommende Schäden an dem Eigentum des Reisenden werden versichert. Dafür müssen Belege des Schadens im Original dargelegt werden, wie beispielsweise Kaufbelege. Ebenfalls wichtig ist es, die Stornorechnung…

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Viele Fluggesellschaften behaupten, dass der Kunde bei Stornierung eines Fluges dennoch 100 % der Kosten für den gebuchten Flug zahlen muss. Da die meisten Reisenden es nicht besser wissen, akzeptieren sie diese Erklärung und zahlen den vollen Preis, ohne die Leistungen in Anspruch genommen zu haben. Doch diese Regelung ist gesetzwidrig, da die Fluggesellschaft nicht dazu befugt ist, die Steuern und Gebühren zu behalten. Vielmehr muss die Gesellschaft diese Summe nur dann an den Flughafen und an das Finanzamt zahlen,…

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Kann eine Reise, zum Beispiel aus Krankheitsgründen, nicht angetreten werden, übernimmt die Reisrücktrittsversicherung die entstehenden Stornierungskosten. Diese richten sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts und betragen zwischen 20 bis 100 % des Reisepreises. Sollte am Urlaubsort eine Erkrankung auftreten, werden von der Versicherung die zusätzlichen Unterkunfts- und Verpflegungskosten übernommen. Bei preiswerten Pauschalreisen macht der Abschluss einer Versicherung mit Selbstbeteiligung nur wenig Sinn. Muss dagegen eine teure und exklusive Reise abgesagt werden, rentiert sich ein Selbstbehalt von € 150,00 bis €…

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