TaucherXpert

Alles zum Thema 'versicherung'

Eine Verbindung der beiden oben genannten Versicherungen schützt sowohl vor den aufkommenden Kosten bei einem Reiseabbruch als auch vor denen eines Reiserücktritts. Als Gründe für einen Reiseabbruch gilt ein schwerwiegender Unfall, eine Erkrankung, der Todesfall, der Verlust der Arbeitsstelle oder die Aufnahme eines Berufs, falls man zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses erwerbslos war. Auch aufkommende Schäden an dem Eigentum des Reisenden werden versichert. Dafür müssen Belege des Schadens im Original dargelegt werden, wie beispielsweise Kaufbelege. Ebenfalls wichtig ist es, die Stornorechnung…

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Kann eine Reise, zum Beispiel aus Krankheitsgründen, nicht angetreten werden, übernimmt die Reisrücktrittsversicherung die entstehenden Stornierungskosten. Diese richten sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts und betragen zwischen 20 bis 100 % des Reisepreises. Sollte am Urlaubsort eine Erkrankung auftreten, werden von der Versicherung die zusätzlichen Unterkunfts- und Verpflegungskosten übernommen. Bei preiswerten Pauschalreisen macht der Abschluss einer Versicherung mit Selbstbeteiligung nur wenig Sinn. Muss dagegen eine teure und exklusive Reise abgesagt werden, rentiert sich ein Selbstbehalt von € 150,00 bis €…

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